Rechtsanwalt Payer & Strondl Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien
Ihr effizienter Partner für Forderungs-eintreibungen
Die Forderungseintreibung durch Ihren Anwalt ist ein wirksamer und seriöser Weg, um Ihre Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Bereits seit vielen Jahren begleite ich eine Vielzahl von unternehmerischen Mandanten, für die ich kontinuierlich die Eintreibung offener Geschäftsforderungen in allen Verfahrensstadien übernehme.
Forderungseintreibungen
Wir machen Ihre offenen Forderungen zu Geld
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es sich kein Unternehmen leisten, auf fällige Forderungen zu verzichten. Für eine rasche und wirkungsvolle Eintreibung braucht es Beharrlichkeit und Erfahrung, sodass im Exekutions- und Konkursverfahren die richtigen Schritte gesetzt werden. Ein positives Urteil nach einem erfolgreichen Zivilprozess ist allerdings erst der erste Schritt – denn erst dann, wenn der vom Gericht zugesprochene Betrag auch tatsächlich von der obsiegenden Partei erhalten wird, ist das Ziel erreicht!
Bei Exekutionen wegen Geldforderungen kommen folgende Exekutionsarten in Betracht:
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Fahrnisexekution gemäß §§ 249-289 EO
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Forderungsexekution gemäß §§ 290-324 EO
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Exekution auf andere Vermögensrechte gemäß §§ 330-345 EO
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Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung gemäß §§ 87-96 EO
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Exekution durch Zwangsverwaltung gemäß §§ 97-132 EO
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Exekution durch Zwangsversteigerung gemäß §§ 133-238 EO
Wirksame Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch Ihren Anwalt in Wien
Mein Ziel ist es, den Ablauf der Forderungseintreibungen für meine Mandanten möglichst einfach und problemlos ablaufen zu lassen. Oftmals bewirkt schon ein anwaltliches Mahnschreiben Wunder, doch auch bis zur Einklagung Ihrer Ansprüche und deren Durchsetzung im Exekutionsverfahren wird von meiner Kanzlei alles unternommen, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen!