

IHR VERLÄSSLICHER PARTNER
Wir machen Ihre offenen Forderungen zu Geld
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es sich kein Unternehmen leisten, auf fällige Forderungen zu verzichten. Für eine rasche und wirkungsvolle Eintreibung braucht es Beharrlichkeit und Erfahrung, sodass im Exekutions- und Konkursverfahren die richtigen Schritte gesetzt werden. Ein positives Urteil nach einem erfolgreichen Zivilprozess ist allerdings erst der erste Schritt – denn erst dann, wenn der vom Gericht zugesprochene Betrag auch tatsächlich von der obsiegenden Partei erhalten wird, ist das Ziel erreicht!
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Bei Exekutionen kommen folgende Exekutionsarten in Betracht
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Fahrnisexekution gemäß §§ 249-289 EO
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Forderungsexekution gemäß §§ 290-324 EO
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Exekution auf andere Vermögensrechte gemäß §§ 330-345 E
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Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung gemäß §§ 87-96 EO
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Exekution durch Zwangsverwaltung gemäß §§ 97-132 EO
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Exekution durch Zwangsversteigerung gemäß §§ 133-238 EO
Wirksame Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch Ihren Anwalt in Wien
Unser Ziel ist es, den Ablauf der Forderungseintreibungen für unsere Mandanten möglichst einfach und problemlos ablaufen zu lassen. Oftmals bewirkt schon ein anwaltliches Mahnschreiben Wunder, doch auch bis zur Einklagung Ihrer Ansprüche und deren Durchsetzung im Exekutionsverfahren wird von unserer Kanzlei alles unternommen, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen!


